. AGB

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Rückbestätigung beim Vermieter eingegangen ist. Sollte dieses aus Zeitgründen nicht möglich sein, (kurzfristige Buchung) dann gilt die mündliche Vereinbarung.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung des Ferienhauses, der Ferienwohnung oder des Zimmers, dem Gst Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nicht in Anspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gast ersparten Aufwendungen.
  5. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung  (Ferienhaus und -wohnung) 20 % des Tagessatzes, bei den zimmern mit Verpflegung 40 % des Übernachtungspreises.
  6. Der Vermieter ist auf Treu und Glaube gehalten, bei Nichtinanspruchnahme des jeweiligen Quartieres nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten um Ausfälle zu vermeiden. Bei Nichtvermietung wird eine Berstätigung des Touristikvereines eingeholt.
  7. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5. errechneten Betrag zu zahlen.
  8. Abreise spätestens 10:00 Uhr, Anreise ab 14:00 Uhr.
  9. Der Rechnungsbetrag ist bei Urlaubsbeginn zu zahlen.
  10. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort
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